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Aktuelle Informationen

Auffällige Häufigkeit der Netzfrequenzmeldungen (21:00 UTC / 22:00 MEZ)


In den letzten Monaten ließen sich vermehrt Auffälligkeiten in Form von Netzfrequenztrigger- und Frequenzsprungmeldungen um jeweils 22:00 Uhr beobachten. Im Austausch mit unseren Fachexperten hat sich eine bereits länger bestehende Hypothese erhärtet, die den direkten Zusammenhang mit regulatorischen Vorgaben untermauert.


Möglicher Grund für die Meldeereignisse ist die zeitgleiche, regulatorisch bedingte Abschaltung zahlreicher Windenergieanlagen.​​​​

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Bild: Auswertung Netzfrequenzsprungmeldung 15. März.2026 (21:00 UTC / 22:00 MEZ)

Übersicht Netzfrequenzmeldung (21:00 UTC / 22:00 MEZ) f <= 49,90 Hz

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Immissionsschutz und Netzstabilität: Ein technischer Zielkonflikt?

Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen

Die gängige Praxis folgt festen regulatorischen Vorgaben: Basierend auf der TA Lärm sind Betreiber von Windenergieanlagen häufig dazu verpflichtet, die Erzeugung in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr zu drosseln. Während diese Maßnahme dem Schutz der Anwohner dient, ergeben sich daraus für das Gesamtsystem technische Implikationen, die einer genaueren Betrachtung bedürfen.

 

Systemtechnische Folgen der nächtlichen Leistungsregelung

Aus netztechnischer Sicht wirft diese starre zeitliche Steuerung wesentliche Fragestellungen auf:

Herausforderung der Gleichzeitigkeit: Wenn eine Vielzahl von Anlagen exakt zum selben Zeitpunkt (22:00 Uhr) die Einspeisung reduziert und um 06:00 Uhr wieder erhöht, entstehen – insbesondere bei hoher Windstromeinspeisung – signifikante Leistungsgradienten im Stromnetz. Es ist fraglich, ob diese künstlich herbeigeführten Belastungsspitzen im Sinne eines stabilen Netzbetriebs langfristig die optimale Lösung darstellen.

Differenzen in der Bilanzierung: Zwar erfolgt eine rechnerische Kompensation dieser Sprünge innerhalb der Bilanzkreisabrechnungszeitintervalle, die physikalische Realität stellt sich jedoch komplexer dar. Die unterschiedlichen Leistungsänderungsgeschwindigkeiten der beteiligten Erzeugungsanlagen führen unweigerlich zu kurzfristigen deutlichen Netzfrequenzeinbrüchen (siehe auch Infos zu Fahrplanwechsel)

Messbare Effekte auf die Netzfrequenz: Diese Abweichungen zwischen Erzeugung und Last sind häufig in der Netzfrequenz sichtbar (Netzfrequenzinfodienst Meldungshäufigkeit 21:00 Uhr UTC / 22:00 Uhr MEZ).

 

Zusammenfassend stehen folgende kritische Punkte im Fokus:

  1. Systemdienlichkeit: Die fachliche Rechtfertigung des Regelleistungseinsatzes zur Kompensation rein regulatorisch bedingter Netzfrequenzsprünge.

  2. Vergütungslogik: Die Klärung von Entschädigungsansprüchen bei regulatorischen Abschaltungen von Windenergieanlagen (Redispatch-Regelungen).

  3. Ökologische Bilanz: Die Bewertung der Emissionsauswirkungen, wenn regenerative Erzeugung durch konventionellen Graustrom (Gas/Kohle) ersetzt werden muss.

 

Quellen und weitergehende Informationen:

https://www.linkedin.com/pulse/wer-dreht-so-sp%25C3%25A4t-wind-und-nacht-ulf-kasper-artbe/

https://www.saurugg.net/das-europaeische-stromversorgungssystem/aktuelle-situation

https://www.windindustrie-in-deutschland.de/news/fast-jede-windenergieanlage-von-abschaltauflagen-betroffen

 

https://www.landundforst.de/energie/windenergie/stehen-windraeder-oft-still-573820

https://www.energie-und-management.de/nachrichten/recht/detail/abschaltzeiten-fuer-windkraftanlagen-auch-nachtraeglich-moeglich-205331

 

rechtliche Hinweise für die Links hier:​​​​​

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