RJ2 Netzfrequenzinfodienst
Meldegruppe 07
Sollwertänderung
Art der Meldung: Erkennung einer Änderung der Sollwertvorgabe RG-CE (UTCE-Netz)
Verbundnetz-Risikoeinschätzung der Meldung : Informativ, Nachregelung Quartärregelung
Meldegruppe "Netzfrequenz Sollwert Änderung"
Netzfrequenzabweichungen können sich über einen längeren Zeitraum akkumulieren und bei Synchronuhren einen deutlichen Uhrenfehler verursachen. Deshalb wird die Netzzeit (Verbundnetz RG-CE) von Swissgrid überwacht und über eine Sollwertanpassung (Setpoint) nachgeregelt.
Mögliche Sollwerte:
50,00 Hz => normaler Sollwert Netzfrequenz (europäisches Verbundnetz RG-CE)
50,01 Hz => erhöhter Sollwert zur Nachführung einer nacheilenden Netzzeit
49,99 Hz => verringerter Sollwert zur Nachführung einer voreilenden Netzzeit
Bei einer Überschreitung von ±20 Sekunden wird der Sollwert der Netzfrequenz (Nennnetzfrequenz) angepasst: Bei vorauseilender Netzzeit wird der Sollwert um 10 mHz auf 49,99 Hz reduziert, bei nacheilender Netzzeit wird der Sollwert auf 50,01 Hz erhöht.
Bei einer erkannten aktiven Sollwertänderung "mains frequency set point change" wird ein Meldeversand ausgelöst.
Eine häufige Änderung des Sollwerts innerhalb weniger Tage kann auf eine angespannte Situation im Verbundnetz, aber auch im Stromhandel hinweisen.
Hinweis zur Aktualität des Sollwerts:
Der verwendete Sollwert wird zwar fortlaufend nachgeführt, kann aber zeitlich von den Vorgaben von Swissgrid abweichen.