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RJ2 Netzfrequenzinfodienst

Meldegruppe 07 
Sollwertänderung

Art der Meldung: Erkennung einer Änderung der Sollwertvorgabe RG-CE (UTCE-Netz)

Verbundnetz-Risikoeinschätzung der Meldung : Informativ, Nachregelung Quartärregelung

Meldegruppe "Netzfrequenz Sollwert Änderung"

Netzfrequenzabweichungen können sich über einen längeren Zeitraum akkumulieren und bei Synchronuhren einen deutlichen Uhrenfehler verursachen.

Netzfrequenz-Sollwert (Netzgebiet RG-CE):

Die Ableitung und Aktualisierung der Sollwert-Daten erfolgt eigenständig durch unser RJ2-Netzfrequenzmesssystem. Dieses System orientiert sich dabei an den technischen Richtlinien und Vorgaben von ENTSO-E (Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber) bezüglich der Netzzeitdifferenz.

Mögliche Sollwerte:

50,00 Hz   =>   normaler Sollwert Netzfrequenz (europäisches Verbundnetz RG-CE)

50,01 Hz   =>   erhöhter Sollwert zur Nachführung einer nacheilenden Netzzeit 

49,99 Hz   =>   verringerter Sollwert zur Nachführung einer voreilenden Netzzeit 

Bei einer Überschreitung von ±20 Sekunden wird der Sollwert der Netzfrequenz (Nennnetzfrequenz) angepasst: Bei vorauseilender Netzzeit wird der Sollwert um 10 mHz auf 49,99 Hz reduziert, bei nacheilender Netzzeit wird der Sollwert auf 50,01 Hz erhöht.

​Bei einer erkannten aktiven Sollwertänderung "mains frequency set point change"  wird ein Meldeversand ausgelöst.

Eine häufige Änderung des Sollwerts innerhalb weniger Tage kann auf eine angespannte Situation im Verbundnetz oder im  Stromhandel hinweisen.

Abweichung und Gewährleistung​

Da die Daten durch interne, nachführende Prozesse generiert werden, können die bereitgestellten Werte von den tatsächlichen, aktuellen Daten oder Vorgaben im Verbundnetz abweichen.

Die Messdaten und daraus gebildeten Meldungen sind rein informativ und werden ohne jegliche Gewährleistung hinsichtlich ihrer Vollständigkeit oder Aktualität zur Verfügung gestellt.

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